Präambel

Die folgenden, von der Fachschaftsinitiative Biologie entwickelten verbindlichen Punkte sollen dazu dienen, dem fortschreitenden und unkontrollierten Alkoholkonsum von Jugendlichen entgegenzuwirken. Das Konzept betrifft daher alle Veranstaltungen der Ersti-Tage, welche durch die Fachschaftsinitiative Biologie bzw. geschulte Mentoren geleitet werden. Dies betrifft neben dem Grillabend ebenso die Kneipentour sowie die Stadtrallye. Ausgenommen hierbei ist die Ersti-Party im Club “Kurt & Komisch“.
Die Pflicht der Umsetzung zum Jugendschutz trägt hier der Clubbesitzer.

Ziel: bewusste Umsetzung des Jugendschutzes

Die Mentoren sowie alle Verantwortlichen werden deutlich auf ihre Pflicht zur Umsetzung der Bestimmungen hingewiesen.

Die Mentoren sowie alle Verantwortlichen tragen dazu bei, riskanten Alkoholkonsum bei Jugendlichen zu unterbinden und dadurch gesundheitliche Schäden zu reduzieren.

Die Mentoren sowie alle Verantwortlichen machen sich bewusst, dass sie selbst eine Vorbildfunktion haben.

Pflicht

Allgemein

Alle Punkte des Jugendschutzgesetzes müssen eingehalten werden.
Im Bezug auf Alkohol heißt das im Wesentlichen:
– Unter 16 Jahren ist jeglicher Alkohol verboten!
– Ab 16 Jahren ist der Kauf und der Konsum von Wein, Bier, Sekt und Mixgetränken (z.B. Radler, Weinschorle) erlaubt!
– Erst ab 18 Jahren ist der Kauf und der Konsum von Spirituosen, Branntwein und Mixgetränken mit Spirituosen/Branntwein (Alcopops etc.) erlaubt!
Ebenso beachten: §20 des Gaststättengesetzes!
➔ kein Ausschank von Alkohol an erkennbar Betrunkene!

    m Bezug auf Tabakwaren heißt das im Wesentlichen:
    – Erst ab 18 Jahren ist der Kauf und Konsum von Tabakwaren erlaubt. Die Mentoren und Verantwortlichen werden daher angehalten, öƯentlichen Tabakkonsum der Jugendlichen unter 18 Jahren zu unterbinden.


    Im Bezug auf die Anwesenheit bei den Ersti-Tagen heißt das im Wesentlichen:
    – Unter 14 Jahren verboten!
    – Unter 16 Jahren bis 22.00 Uhr erlaubt! Die Jugendlichen werden ab 22.00 Uhr zum selbständigen Verlassen der Veranstaltung angehalten!
    – Unter 18 Jahren bis 24.00 Uhr erlaubt! Die Jugendlichen werden ab 24.00 Uhr zum selbständigen Verlassen der Veranstaltung angehalten!
    Ausnahme: Erziehungsbeauftragung mit gültiger Unterschrift eines Erziehungsberechtigten der/des Jugendlichen!

    Die Mentoren sowie alle Verantwortlichen sind mitverantwortlich für die Einhaltung der hier festgelegten Jugendschutzbestimmungen.

    Die Mentoren sowie alle Verantwortlichen werden des Weiteren dazu angehalten, zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltungen Herr ihrer eigenen Lage zu bleiben und dementsprechend ihren Alkoholkonsum anzupassen.

    Die Mentoren werden dazu angehalten, im Falle einer sich in ihrer Gruppe befindlichen minderjährigen Person diese zu notieren und ihr die Bestimmungen dieses Jugendschutzkonzeptes zu erklären und nahezulegen.

    Dieses Konzept ist verbindlich für alle Mentoren und Verantwortlichen zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen.

    – Eure FIBio