Hochschulpolitik
Hier seht ihr eure für das WiSe 23/24 und SoSe 24 gewählten Vertreter*innen
Hochschulwahl 2023
Die wichtigsten Gremien im Überblick:
Unileitung
Die Universitätsleitung ist die Exekutive der Uni. Sie regelt das tägliche Geschäft und steht der Uni in allen Belangen vor.
Ihr gehören Präsident:in, Kanzler:in und die Vizepräsident:innen an.
Senat
Der Senat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Uni. Hier werden beispielsweise Studiengangsänderungen, Berufungen und die allgemeine Zielsetzung der Universität beschlossen und diskutiert.
Er besteht aus 11 Personen, davon sind 2 Studierende.
Studentische Konvent
Der studentische Konvent ist das universitätsweite beschlussfassende Organ der Studierendenschaft und wählt die Mitglieder des SSR.
Hier werden alle Belange studentischer Mitbestimmung und Gestaltung diskutiert.
Ihm gehören 42 Studierende an.
Jeder Studierende kann hier Anträge stellen und die monatlichen hochschulöffentlichen Sitzungen besuchen.
Sprecher*innen Rat
Der SSR ist das höchste studentische Gremium an der Uni.
Dieser besteht aus 9 Studierenden.
In wöchentlichen Sitzungen verwaltet er studentische Anliegen von fachspezifischen bis universitätsweiten Problemen.
Als Exekutivorgan regelt er darüber hinaus das tägliche Geschäft.
Fachschaftenrat
Der Fachschaftenrat ist das Austauschs- und Vernetzungsorgan der Fachschaftsvertretungen der zehn Fakultäten.
Dabei wird jede Fachschaftsvertretung durch 2 Studierende repräsentiert.
Fachschaftsvertretung
In der Fachschaftsvertretung behandeln gewählte Studierende spezifische Probleme der Fakultät und entsenden Mitglieder in weitere universitäre Gremien beispielsweise Fakultätsrat, Konvent und Fachschaftenrat.
Aber auch in weitere Gremien der Fakultäten wie Berufungskommissionen oder der Studienzuschusskommission werden weitere Studierende der Fakultät entsendet.
Die Größe der Fachschatsvertretung hängt von der Anzahl der Studierenden der Fakultät ab.
Hier wird demnächst alles wichtige zu den anstehenden Hochschulwahlen 2024 hochgeladen und unsere Kandidat*innen für den Fakultätsrat und die Fachschaftsvertretung vorgestellt.
Mahlowat
Der Mahlowat ermöglicht es dir, deine Meinung zu ausgewählten Thesen mit denen der Hochschulgruppen zu vergleichen, die zur Hochschulwahl antreten. Für ihre Stellungnahmen zu den Thesen sind die Hochschulgruppen selbst verantwortlich.
Mehr Infos findet ihr auf der Website der StuV.
So wird gewählt: (Stand 2022 – Änderungen vorbehalten)
Stimmzettel für die Wahl der Vertreter/der Vertreterinnen der Gruppe der Studierenden in den Senat der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Jede wahlberechtigte Person hat 2 STIMMEN. Ein Wahlvorschlag kann (a) unverändert angenommen werden und/oder es kann (b) kandidierenden Personen bis zu 2 Stimmen gegeben werden (panaschieren und häufeln sind zulässig).
Die Stimmen werden in der Weise abgegeben, dass durch ein Kreuz eindeutig auf dem Stimmzettel erkennbar gemacht wird, welcher Wahlvorschlag oder welche kandidierende Person die Stimmen erhalten sollen.
Die Stimmen können auch kandidierenden Personen ungleicher Wahlvorschläge gegeben werden.
(a) Soll ein Wahlvorschlag unverändert angenommen werden, wird dies durch ein Kreuz vor dem Wahlvorschlag erkennbar gemacht. Den kandidierenden Personen dieses Wahlvorschlags wird dann in der Reihenfolge ihrer Benennung je eine Stimme bis zur Erreichung der insgesamt zustehenden Stimmen zugerechnet. Bei nur einer kandidierenden Person im Wahlvorschlag geht eine Stimme verloren.
(b) Sollen die Stimmen einzelnen kandidierenden Personen (auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen) gegeben werden, wird dies jeweils vor dem Namen der kandidierenden Person durch eine entsprechende Anzahl von Kreuzen erkennbar gemacht. Es können einzelnen kandidierenden Personen bis zu 2 Stimmen gegeben werden; insgesamt jedoch höchstens 2. Werden weniger Stimmen als zustehen vergeben, so wird auf die weiteren Stimmen verzichtet, sofern nicht gleichzeitig der Wahlvorschlag gekennzeichnet wird. In letzterem Fall erhält die in der Reihenfolge der Benennung erste kandidierende Person, der keine Stimme gegeben wurde, eine Stimme zugerechnet. Bei nur einer kandidierenden Person im Wahlvorschlag geht eine Stimme verloren.
WERDEN MEHR ALS 2 STIMMEN VERGEBEN, IST DER STIMMZETTEL UNGÜLTIG! WIRD KEINE STIMME VERGEBEN, GILT DER STIMMZETTEL ALS NICHT ABGEBEN!
Stimmzettel für die Wahl der Vertreter/der Vertreterinnen der Gruppe der Studierenden im Fakultätsrat der Fakultät für Biologie der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Jede wahlberechtigte Person hat 2 STIMMEN und kann unter den aufgeführten kandidierenden Personen frei auswählen (Personenwahl). Die Stimmen sind in der Weise abzugeben, dass durch ein Kreuz eindeutig auf dem Stimmzettel erkennbar gemacht wird, welche kandidierende Person eine Stimme bekommt.
Es können einer kandidierenden Person auch zwei Stimmen gegeben werden (Häufelung). In diesem Fall ist vor dem Namen der kandidierenden Person die entsprechende Anzahl von Kreuzen einzutragen.
WERDEN MEHR ALS 2 STIMMEN VERGEBEN, IST DER STIMMZETTEL UNGÜLTIG!
WIRD NUR 1 STIMME VERGEBEN, GEHT EINE STIMME VERLOREN!
WIRD KEINE STIMME VERGEBEN, GILT DER STIMMZETTEL ALS NICHT ABGEBEN!
Stimmzettel für die Wahl der weiteren Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden im Studentischen Konvent der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Jede wahlberechtigte Person hat 20 STIMMEN. Ein Wahlvorschlag kann (a) unverändert angenommen werden und/oder es kann (b) kandidierenden Personen bis zu 3 Stimmen gegeben werden (panaschieren und häufeln sind zulässig).
Die Stimmen werden in der Weise abgegeben, dass durch ein Kreuz eindeutig auf dem Stimmzettel erkennbar gemacht wird, welcher Wahlvorschlag oder welche kandidierende Person die Stimmen erhalten sollen.
Die Stimmen können auch kandidierenden Personen ungleicher Wahlvorschläge gegeben werden.
(a) Soll ein Wahlvorschlag unverändert angenommen werden, wird dies durch ein Kreuz vor dem Wahlvorschlag erkennbar gemacht. Den kandidierenden Personen dieses Wahlvorschlags wird dann in der Reihenfolge ihrer Benennung je eine Stimme bis zur Erreichung der insgesamt zustehenden Stimmen zugerechnet. Bei weniger kandidierende Personen als zu vergebenden Stimmen im Wahlvorschlag gehen die restlichen Stimmen verloren.
(b) Sollen die Stimmen einzelnen kandidierenden Personen (auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen) gegeben werden, wird dies jeweils vor dem Namen der kandidierenden Person durch eine entsprechende Anzahl von Kreuzen erkennbar gemacht. Es können einzelnen kandidierenden Personen bis zu 3 Stimmen gegeben werden; insgesamt jedoch höchstens 20. Werden weniger Stimmen als zustehen vergeben, so wird auf die weiteren Stimmen verzichtet, sofern nicht gleichzeitig der Wahlvorschlag gekennzeichnet wird. In letzterem Fall erhalten die kandidierenden Personen, denen noch keine Stimme gegeben wurde, in der Reihenfolge ihrer Benennung bis zur Erreichung der insgesamt zustehenden Stimmenzahl je eine Stimme zugerechnet. Enthält der Wahlvorschlag nicht genügend kandidierende Personen, gehen die restlichen Stimmen verloren.
WERDEN MEHR ALS 20 STIMMEN VERGEBEN, IST DER STIMMZETTEL UNGÜLTIG! WIRD KEINE STIMME VERGEBEN, GILT DER STIMMZETTEL ALS NICHT ABGEBEN!