Wahlpflichtbereich 2

Auch im Masterstudium sind neben den zwei Hauptkursen, 15 ECTS-Punkte aus relativ frei zu wählenden, der Biologie angelehnten Kursen zu erbringen. Diese im Wahlpflichtbereich 2 zusammengefassten Veranstaltungen gehen dabei nicht in die Gesamtnote mit ein. Auch kann man viele der WP1-Kurse belegen und sich im WP2 anrechnen lassen. Hierfür besucht man in den meisten Fällen nur die Vorlesung ohne Seminar und/oder Übungen und schreibt die Klausur nur als bestanden/nicht bestanden mit.

Es gibt aber auch viele Veranstaltungen die nur für den WP2-Bereich angeboten werden. Da nun allerdings die „Sitzscheine“ abgeschafft wurden, müssen auch hier eine Klausur oder eine vergleichbare Leistung erbracht werden. Allerdings ist diese auch nur mit bestanden/nicht bestanden zu werten.

Für die Kurse gilt dabei allgemein folgende Staffelung: 1 SWS = 3 ECTS, 2 SWS = 5 ECTS, 3 SWS = 7 ECTS. Neben den speziellen Vorlesungen und Seminare für den Wahlpflichtbereich 2 können auch Tutorentätigkeiten (1 ECTS-Punkt pro 30 Arbeitstunden) und eigene Seminare angerechnet werden. Auch hierfür ist Herr Palmetshofer der Ansprechpartner.

Sprachkurse sind prinzipiell NICHT als Teil des Wahlpflichtbereichs 2 anrechenbar. Wenn ihr also einen Sprachkurs belegt macht ihr dies vollkommen freiwillig und er hilft euch nicht (direkt) für euer Studium. Es besteht aber teilweise die Möglichkeit, dass man derartige Kurse als freiwillige Zusatzleistung in sein Zeugnis eintragen lassen kann, hierfür muss man dies aber im Einzelfall mit Herrn Palmetshofer abklären. (Es besteht prinzipiell kein Anspruch darauf, dass diese Kurse ins Zeugnis eingetragen werden können.)